Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 1. Mai 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der TaxSenior GmbH (nachfolgend "TaxSenior" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) über die Erbringung von Steuerberatungsdienstleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, TaxSenior stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand

TaxSenior erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich der Steuerberatung, insbesondere:

  • Steuerliche Beratung zu Renteneinkommen
  • Erbschaftssteuerplanung
  • Steuergünstige Vermögensverteilung
  • Erstellung von Steuererklärungen
  • Steueroptimierung

Der genaue Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus dem individuellen Beratungsvertrag, der zwischen TaxSenior und dem Auftraggeber geschlossen wird.

3. Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag zwischen TaxSenior und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot von TaxSenior annimmt oder wenn TaxSenior einen Auftrag des Auftraggebers bestätigt.

Bei Anfragen über die Website von TaxSenior handelt es sich lediglich um eine unverbindliche Kontaktaufnahme. Ein Vertrag kommt erst nach einem persönlichen Beratungsgespräch und der Unterzeichnung eines schriftlichen Beratungsvertrags zustande.

4. Leistungserbringung

TaxSenior erbringt die vereinbarten Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. TaxSenior ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.

Die Leistungserbringung erfolgt in der Regel zu den üblichen Geschäftszeiten von TaxSenior. Termine werden individuell mit dem Auftraggeber vereinbart.

TaxSenior ist bemüht, die vereinbarten Termine einzuhalten. Bei Verzögerungen, die TaxSenior nicht zu vertreten hat (z.B. aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen), verlängert sich die Leistungsfrist angemessen.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, TaxSenior alle für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere:

  • Persönliche Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, etc.)
  • Steuerliche Identifikationsnummern
  • Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Vorjahressteuererklärungen
  • Relevante Verträge und Dokumente

Der Auftraggeber versichert, dass alle von ihm übermittelten Informationen und Unterlagen vollständig und korrekt sind. TaxSenior ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber übermittelten Informationen und Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.

Der Auftraggeber wird TaxSenior über alle Umstände informieren, die für die Erbringung der Dienstleistungen von Bedeutung sein können.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für die von TaxSenior zu erbringenden Dienstleistungen richtet sich nach den im individuellen Beratungsvertrag vereinbarten Sätzen oder nach der aktuellen Preisliste von TaxSenior.

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von TaxSenior innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

TaxSenior ist berechtigt, vor Beginn der Leistungserbringung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug ist TaxSenior berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

7. Gewährleistung

TaxSenior erbringt die vereinbarten Dienstleistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Gewähr für den wirtschaftlichen Erfolg der Beratung, insbesondere die Erzielung bestimmter Steuerersparnisse, kann jedoch nicht übernommen werden.

Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Bei berechtigten Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung.

Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.

8. Haftung

TaxSenior haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TaxSenior oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TaxSenior beruhen.

Für sonstige Schäden haftet TaxSenior nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TaxSenior oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TaxSenior beruhen.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es werden vertragswesentliche Pflichten verletzt. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die Haftung für Vermögensschäden ist auf die Höhe der gesetzlichen Berufshaftpflichtversicherung begrenzt.

Die Haftung für Schäden, die durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder Unterlagen des Auftraggebers verursacht wurden, ist ausgeschlossen.

9. Verjährung

Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; hier gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10. Geheimhaltung und Datenschutz

TaxSenior verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen geschäftlichen, betrieblichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass TaxSenior personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, speichert und verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung von TaxSenior.

11. Kündigung

Sofern nicht anders vereinbart, kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung mehr als 30 Tage in Verzug ist;
  • der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt;
  • das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien aus anderen Gründen wesentlich gestört ist.

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

12. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle von TaxSenior erstellten Unterlagen, Präsentationen, Berichte und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht.

Der Auftraggeber erhält an den Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vereinbarten Zwecke ist nur mit schriftlicher Zustimmung von TaxSenior gestattet.

13. Referenznennung

TaxSenior ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen TaxSenior und dem Auftraggeber gilt das Recht der Schweiz unter Ausschluss internationaler Rechtsvorschriften.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von TaxSenior, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

15. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.